Informationen zum Einsatz von Cookies:

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig (z.B. für den Warenkorb), während andere nicht notwendig sind, uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können in den Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche "Alle Akzeptieren" einwilligen oder per Klick auf "Ablehnen" sich anders entscheiden. Die Einwilligung umfasst alle vorausgewählten, bzw. von Ihnen ausgewählten Cookies. Sie können diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen (in der Datenschutzerklärung und im Fußbereich unserer Website).

Hinweis auf Verarbeitung Ihrer auf dieser Webseite erhobenen Daten in den USA durch Google, Facebook, LinkedIn, Twitter, Youtube: Indem Sie auf "Alle Akzeptieren" klicken, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ein, dass Ihre Daten in den USA verarbeitet werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können. Wenn Sie auf "Ablehnen" klicken, findet die vorgehend beschriebene Übermittlung nicht statt.

Weitere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Notwendige Cookies

Diese Cookies sind fuer die korrekte Anzeige und Funktion unserer Website ein

Google Analytics

Misst Metriken rund um die Websitenutzung, wie z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Browser und Conversions.
Datenschutzerklaerung

Google Optimize

Wird fuer das Ausspielen und Messen von unterschiedlichen Websitevarianten (sogenannte A/B-Tests) verwendet.
Datenschutzerklaerung

Facebook

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Facebook besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen. Datenschutzerklaerung
Datenschutzerklaerung

Google Ads

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber Google Ads besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

LinkedIn

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber LinkedIn besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Twitter

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Twitter besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Awin

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Awin besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung



Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein

















Jetzt geht es den Falschparkern an den Kragen - fast

Bisher galt die Halterhaftung nicht auf privaten Parkplätzen, daher konnte man sich steht mit einen unbekannten Fahrer herausreden. Das war der Grund warum der Discounter abschleppen lies. Solange man den Wagen als Pfand hatte, lassen sich sich die horrenden Kosten eintreiben. Wer wollte schon auf sein Auto verzichten.

Autor Klaus am 2020-01-06
Der BGH hat zwar eine unmittelbare Halterhaftung für solche Vertragsstrafen nochmals verneint. Kfz-Halter, die bestreiten, selbst als Fahrer für Parkverstöße verantwortlich zu sein, trifft aber eine sekundäre Darlegungslast, wer stattdessen in Betracht kommt. Man muss den Fahrer also verpfeifen.

Also bringt es nun nichts mehr zu erklären das man es nicht war. Man sollte daher dazu übergehen einen Schuldigen zu benennen. Gut wer gerade Besuch aus dem Ausland hatte oder einen Austauschstudenten aus fernen Ländern. Es ist kaum anzunehmen das die Abschleppen in Ausland eine Rechnung zustellen oder erwarten aus dieser bedient zu werden.

Ob man auch darlegen muss, das die Erklärung es war ein John Do aus Miami Beach der in der Mahnsteet 15 A lebt, stimmt müsste ein Gericht prüfen. Kaum anzunehmen das man für diesen verantwortlich ist, wenn er weder erreichbar ist noch antwortet. Es gibt keine Aufbewahrungsfristen für Email oder Briefe Bekannter und keine Pflicht deren Existent zu beweisen.

Man kann aber sicher ein paar zusätzliche Daten herausgeben. Zb. Die Adresse der Eltern des Gastest. Dessen Universität oder über welche Organisation man an den Gast kam. Da niemand personenbezogene Daten herausgeben wird, kann damit keiner was anfangen. Je logischer die Geschichte jedoch ist, desto eher glaubt man dem Haltern.

Am besten ist der Gast nach Mallorca ausgewandert und betreibt nun eine Kneipe. Es ist anzunehmen das dann nichts mehr kommt. Außer die obligatorische Inkassowelle die man eben aussitzen muss. Mittlerweile sollten die meisten Menschen wissen, das reine Inkassoschreiben völlig wirkunslos sind.

Bei einen Mahnbescheid von einem Gericht sollte man jedoch stets reagieren. Das kann man auch ohne Anwalt, da man selber entscheiden kann ob man zahlen will oder eben nicht. Danach ist der Kläger an Zug. Der kann dann ebenso entscheiden ob er klagt pder nicht. Natürlich sollte man auch bei direkten Klagen reagieren. Alles andere legt man in eine Ordner bis 3-4 Jahre vergangen sind, da ist alles verjährt.

BGH, Urt. v. 18.12.2019 - XII ZR 13/19

Artikel lesen
Geheimtipp gegen Corona Viren ?

Viren sind nicht besonders stabil, die verschiedensten chemischen Verbindungen
neutralisieren Sie. Das Problem ist die Viren durch einen chemischen Filter zu bekommen. Dabei könnte man den Mensch einsetzen. Denn er filtert 30 m³ Luft durch seine Lungen und das ganze mit ordentlicher Kraft.....
mehr Infos