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Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein

















Höhere Strafen für das Volk ?

Wen nutzen kleinere Geldstrafen denn am meisten. Mehr Strafen führen kaum zu besserem Verhalten, das haben Untersuchungen gezeigt. Sehen wir uns das amerikanische Strafvollzugssystem an mit hundert Jahren Haftstrafen, dann müssten die Gefängnisse leer sein. Denn wer riskiert schon 100 Jahre Knast. Aber es ist genau andersrum. Wem soviel Knast droht der hinterlässt möglichst keine Zeugen. Vor allem wenn er bereits vorbestraft ist.

Autor Klaus am 2020-06-02
Aber die Deutschen und auch die Europäer rüsten nach, die Geldstrafe steigen. Gerecht ist das aber nicht denn eine 100 Euro Strafe sind für einen Niedriglöhne ein 1/10 seines verfügbaren Einkommens, für den Geschäftsmann der Gegenwert seines Mittagessens. Der Geschäftsmann lässt dann noch den Anwalt drüber schauen, der Niedriglöhner kann sich das erst gar nicht leisten.

Hier die neusten Erhöhungen:

Zum Schutz der Zweiradfahrer wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt, das mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, somit Fahrrädern und auch Motorrädern verbietet.
• Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern einhalten.
• Die Sätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 20 km/h werden verdoppelt.
• Inner + außerorts gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h einen Punkt (vorher: ab 21 km/h). Die Bußgelder betragen nun 70 € bzw. 60 € und wurden damit verdoppelt.
• Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts) bzw. 26 km/h (außerorts) gibt es 2 Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
• Wer keine Rettungsgasse bildet, wird künftig mit 200–320 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot belegt. Wer eine solche benutzt, zahlt künftig 240–320 €. Eine Behinderung oder konkrete Gefahr muss nicht mehr vorliegen.
• Lkws über 3,5 Tonnen dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Verstöße werden mit 70 € und einem Punkt geahndet.
• Für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Einsatz oder Rettungsfahrzeuge droht nun neben einem Bußgeld von 100 € ein Punkt.
• Parken auf Geh- und Radwegen sowie das (auch kurzfristige) Halten auf Schutzstreifen kostet künftig 55 €. Wird hierdurch ein Verkehrsteilnehmer behindert, wird dies mit 70 € und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.
• Die Benutzung von Radarwarnern auf Mobiltelefonen und Navis wird mit 75 € und einem Punkt geahndet.

Sinnvoller wären eine erzieherische Strafe. Statt Geld einfach mal den Wagen beschlagnahmen. Das aber an Ort und Stelle, solange bis ein Richter die Strafe festgelegt hat und diese bezahlt wurde.
Wer ein Handyfoto als Gaffer macht, ist es los, ganz. Abgeschleppte Autos mit Behinderung einen entfernte Ort abschleppen und die Herausgabe verzögern. Je mehr Aufwand desto besser.

Natürlich zur Geldstrafe und den Fahrverboten.

Das wichtigste eine einkommensabhängige Strafe kombiniert mit den Wagenwert. Damit sich die Täter nicht arm rechnen. Wer einen Rennwagen fährt hat Geld.

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